Im Baugenehmigungsverfahren und anderen Genehmigungsverfahren stehen wir Ihnen dann beratend zur Verfügung und vertreten Sie gegenüber den Genehmigungsbehörden.
Bei der anschließenden Verwaltung bzw. Verwertung der Immobilie begleiten wir das Facility Management und entwerfen bzw. prüfen geeignete Verträge für die gewerbliche Vermietung oder den Immobilienvertrieb. Natürlich vertreten wir unsere gewerblichen und privaten Mandanten auch in mietrechtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus beraten wir Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften in allen Rechtsfragen rund um das WEG-Recht, wie z.B. Beschlussfassungen und –anfechtungen, Mängelverfolgung gegenüber dem Bauträger sowie Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen. Durch die enge Zusammenarbeit mit unserem steuerrechtlichen Dezernat haben wir dabei auch die steuerlichen Belange im Fokus.
Schließlich haben wir uns auf Rechtsfragen der technischen Gebäudeabsicherung spezialisiert. Das betrifft sowohl den Brandschutz als auch Perimeterschutz, Zutrittskontrolle, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen und Alarmierungsanlagen, Überwachung aus der Luft (Drohnen) sowie die hierzu gehörigen wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Fragen.